PREMIUM
INDOOR-FAMILY PARK
1.

AGB

I.
Monki Park schließt Verträge mit seinen KundInnen unter Zugrundelegung dieser AGB, sodass sie jedenfalls ein integrierender Bestandteil des Vertragsverhältnisses werden. Diesen AGB entgegenstehende Erklärungen der KundInnen haben keine Gültigkeit, es sei denn Monki Park stimmt diesen ausdrücklich zu. Die AGB gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung der Vertragsparteien.

II.
Diese AGB sind auf der Webseite und in den Geschäftsräumlichkeiten von Monki Park sichtbar ausgehängt.

III.
Ein Vertrag entsteht dadurch, dass die KundInnen persönlich eine Eintrittskarte kaufen oder online eine Reservierung (Geburstagsfeiern, Gruppen) tätigen möchten (Angebot), was von Monki Park durch eine Annahmeerklärung (Erstellung Chipkarte/Armband bzw. einer Reservierungsbestätigung) angenommen wird.

IV.
Monki Park ist nicht verpflichtet einen Vertrag abzuschließen, sondern kann diesen auch ohne Begründung verweigern. Diesen Personen ist der Zutritt zur Anlage verwehrt. Monki Park wird von diesem Recht dann jedenfalls Gebrauch machen, wenn dies sachlich begründet ist, insbesondere weil die betreffende Person bereits in der Vergangenheit die Regeln und Standards von Monki Park nicht eingehalten oder sich selbst bzw. Dritte gefährdet oder geschädigt hat.

V.
Die KundInnen nehmen zur Kenntnis, dass die Attraktionen (Spiel- und Sportstätten) von Monki Park zwar die höchsten Sicherheitsstandards erfüllen, allerdings mit der Benutzung ein Risiko verbunden ist, das in der Natur der Sache liegt. Monki Park erteilt bei den einzelnen Attraktionen sichtbar schriftliche Hinweise zur Benutzung und erteilt bei Bedarf ergänzend durch MitarbeiterInnen Anleitungen dazu, übernimmt jedoch keine Aufsichtspflicht für Minderjährige. Das wird von den KundInnen ausdrücklich zur Kenntnis genommen. Daher legt Monki Park die nachfolgenden Benutzungsregelungen zur eigenen Sicherheit der KundInnen fest:

VI.
Der Zutritt ist für jede Person nur mit einer Monki Park Chipkarte/Armband erlaubt, die beim Verlassen der Anlage wieder abgegeben werden müssen. Im Falle des Verlustes oder Beschädigung der Chipkarte/Armband haftet die KundIn dafür, es ei denn, dass Monki Park oder eine Person für die Monki Park einzustehen hat, den Verlust oder die Beschädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat. Eltern haften für Kinder insoweit als sie eine Aufsichtspflicht verletzen.

VII.
Den Anweisungen und Hinweisen des Personals von Monki Park ist Folge zu leisten. Personen, die sich trotz wiederholter Abmahnungen durch das Personal weiterhin so verhalten, dass sie sich oder andere Personen gefährden oder in unzumutbarer Weise beeinträchtigen, wobei ein objektiver Maßstab anzulegen ist, kann der weitere Aufenthalt in der Anlage untersagt werden. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittsgeldes.

JahreskartenbesitzerInnen, denen aufgrund eines derartigen Verhaltens mindestens drei Mal der weitere Aufenthalt in der Anlage untersagt wurde, kann von Monki Park in Hinkunft der Zutritt in die Anlage verwehrt werden. In diesem Fall erfolgt keine (anteilige) Refundierung der Jahreskarte.

VIII.
Minderjährige Kinder dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen die Anlage betreten. Davon ausgenommen sind Kinder ab 8 Jahren, für die die Obsorgeberechtigten eine Einverständnis- und Haftungserklärung unterschreiben müssen.

IX: 
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken (ausgenommen Babynahrung, Obst, Gemüse) ist nicht erlaubt. Das Essen und Trinken im gesamten Spiel- und Sportbereich ist nicht erlaubt.

X:
Alle Personen in der Anlage müssen aus Hygiene- und Sicherheitsgründen Socken tragen. Das Tragen von jeglichen Schuhen ist ebenso wenig erlaubt, wie die barfüßige Benutzung der Anlage.

XI:
Heliumballons sind aus Sicherheitsgründen verboten.

XII:
Im Monki Park herrscht striktes Rauch- und Alkoholverbot.

XIII:
Der Verzehr von Kaugummis in der Anlage ist untersagt (Gefahr des Verschluckens, Verletzungsgefahr).

XIV:
Ballspiele sind aus Sicherheitsgründen ausschließlich auf dem Ballspielplatz erlaubt. Im restlichen Bereich der Anlage ist dies aus Sicherheitsgründen untersagt.

XV:
Bei der Auswahl der Kleidung ist darauf zu achten, dass diese Personen nicht verletzen oder Sachen beschädigen kann. Das Tragen von spitzen oder scharfkantigen Accessoires (z.B. Schmück, Gürtel usw.) ist im Interesse der Sicherheit untersagt. Monki Park kann das Tragen der gefährlichen Accessoires untersagen.

XVI:
Monki Park übernimmt für die in der nicht beaufsichtigten Garderobe aufbewahrten Gegenstände keine Haftung, ebenso wenig für den Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen der KundInnen, es sei denn, diese Sachschäden wurden durch Monki Park oder eine Person für die Monki Park einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet.

XVII:
Personen mit Verletzungen des Bewegungsapparates dürfen den Spiel- und Sportbereich zu ihrer eigenen Sicherheit nicht nutzen, sofern damit auch nur eine geringfügige Erhöhung des Risikos verbunden ist.

XVIII:
Monki Park haftet nicht für Personenschäden oder sonstige Schäden, die Personen durch andere Personen, z.B. durch unsachgemäßge Benutzung der Anlage, entstehen, sofern der Personenschaden nicht durch Monki Park oder eine Person, für die Monki Park einzustehen hat, verschuldet bzw. der sonstige Schaden durch Monki Park oder eine Person für die Moki Park einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet at.

XIX:
Sollten Reinigungs- oder Wartungsarbeiten erforderlich sein, können in Ausnahmefällen einzelne Stationen der Anlage auch während der Öffnungszeiten vorübergehend gesperrt werden. Daraus kann kein Anspruch auf Ersatz geltend gemacht werden. Monki Park wird sich bemühen, die Beeinträchtigung möglichst gering zu halten.

XX:
Tiere jeglicher Art sind in der Anlage aus Gründen der Hygiene und Sicherheit nicht erlaubt.

XXI:
Monki Park haftet nicht für Ereignisse höherer Gewalt, die die vertraglich vereinbarte Leistung von Monki Park vehindern, verzögern oder erheblich erschweren. Als höhere Gewalt gelten Umstände, die vom Willen und Einfluss von Monki Park nicht beeinflusst werden können, wie z.B. Naturkatastrophen, Pandemien oder Streiks, die nach Vertragsabschluss eingetreten sind.

XXII:
Festgehalten wird, dass Haftungsausschlüsse von Monki Park nur insoweit Gültigkeit haben, als sie rechtlich zulässig sind (§ 6 KSchG, § 879 Abs. 3 ABGB).